FAQ: Abos mit Monatsbeiträgen
Der Monatsbeitrag ist immer im Voraus fällig, individuell je nach Abostart. Wenn dein Abostart also beispielsweise der 10. Juni ist, dann zahlst du deinen Beitrag wieder spätesten am 10. des Folgemonats.
Am einfachsten ist es bestimmt, wenn du dir einen LSV oder DA (Dauerauftrag) im E-Banking einrichtest. Dann wird dein Monatsbeitrag automatisch und immer am gleichen Tag des Monats gezahlt. Wichtig ist, dass du auf das Fälligkeitsdatum der Beitragszahlung achtest, um das richtige Ausführungsdatum zu finden.
Ja, der Beitrag muss jeden Monat gezahlt werden. Wenn du einen Timestop für deine Ferien möchtest, dann hast du die Möglichkeit, uns vor Ferienantritt deine Reiseunterlagen einzureichen und den Timestop für CHF 50.- zu kaufen. Dann kannst du dein Training einmalig pro Abolaufzeit für mindestens einen bis maximal vier Monate pausieren.
Wenn du krank oder verletzt bist, dann kannst du nachträglich einen kostenlosen Timestop einreichen, indem du uns ein Arztzeugnis vorlegst, das eine 100-prozentige Sportunfähigkeit während einer bestimmten Dauer attestiert. Dein Abo wird in diesem Fall um die Zeit des Arztzeugnisses verlängert (sofern dein Abo während dieser Zeit noch regulär gültig ist).
Da die Monatsbeiträge im Voraus zu bezahlen sind, erhältst du bei Nichteinhaltung der Frist eine Zahlungserinnerung (gratis) und 15 Tage später die erste Mahnung mit Mahnspesen (CHF 5.- bei der ersten Mahnung, CHF 30.- bei der zweiten Mahnung). Bitte zahle umgehend deinen Monatsbeitrag, um weitere Mahnungen oder ein Inkasso zu verhindern.
Zu einer Abo-Sperrung kommt es in der Regel dann, wenn du deinen Monatsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt hast. Die Sperrung erfolgt ab der 1. Mahnung. Bitte zahle umgehend deine noch offenen Monatsbeiträge, um die Sperrung aufzuheben, weitere Mahnungen oder gar ein Inkasso zu verhindern.